Bericht des Beirats

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

verehrte Leserinnen und Leser,

 

Wachstum lebt von der Gegenseitigkeit. Es geschieht nicht einfach aus sich selbst heraus. Es geschieht aus der gemeinsamen Verantwortung, die Menschen im Engagement für gemeinschaftlich festgelegte Ziele übernehmen. Jeder einzelne unserer 77.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weltweit nimmt diese Vereinbarung täglich an, um mit seinem speziellen Können, seinem Wissen das Rad in der Entwicklung unserer Produkte und Services weiterzudrehen. Darauf können wir uns verlassen. Dafür sind wir dankbar.

Wir verstehen Wachstum als Zusammenspiel. Nicht im Interesse eines Einzelnen, sondern im Interesse der Partnerschaft mit unseren Kunden und in der gegenseitigen Verantwortung von Wirtschaft und Gesellschaft, um den Nährboden für Prosperität fruchtbar zu halten. So entstehen feste Beziehungen, die auf der Basis von Verlässlichkeit und Berechenbarkeit Vertrauen in ein gesundes Wachstum schaffen – auch für die nachfolgenden Generationen. So gestalten wir Zukunft und so macht Wachstum Spaß.

Die Würth-Gruppe hat im Geschäftsjahr 2018 einen Umsatz von 13,6 Milliarden Euro erzielt und ein Betriebsergebnis von 870 Millionen Euro erwirtschaftet. In dieser Richtung möchten wir weiterwachsen – mit unseren Mitarbeitern, mit unseren Kunden, mit Ihnen.

 

Arbeit des Beirats

 

Der Beirat der Würth-Gruppe tagte 2018 viermal in ausführlichen Sitzungen. Grundlage aller Sitzungen waren jeweils Berichte der Konzernführungsmitglieder über die Geschäftslage, die Planung sowie das Chancen- und Risikomanagement. Alle Geschäfte, die den Statuten nach zustimmungspflichtig sind, wurden rechtzeitig zur Entscheidung vorgelegt und vom Beirat eingehend beraten. In dringenden Fällen erfolgte eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren.

2018 war die Arbeit des Beirats stark von den strategischen Entwicklungen innerhalb der Würth-Gruppe sowie von der Beratung der Konzernführung in diesen Fragen gekennzeichnet. Eine der vier Sitzungen war eine separate Strategiesitzung des Beirats gemeinsam mit der Konzernführung der Würth-Gruppe. Weiter befasste sich das Gremium ausführlich mit dem Themenbereich Digitalisierung.

Der Beirat hat drei Ausschüsse eingerichtet, einen Personal-, Prüfungs- und Investitionsausschuss. Der Investitionsausschuss tagte 2018 viermal, die anderen Ausschüsse haben je dreimal getagt. Diese Sitzungen dienen der Effizienzsteigerung der Beiratsarbeit und der Vorbereitung komplexer Sachverhalte. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig ausführlich an das Gesamtgremium über die Arbeit der Ausschüsse.

Am 9. April 2019 befasste sich der Prüfungsausschuss des Beirats eingehend mit dem Konzernabschluss 2018 inklusive des Konzernlageberichts sowie mit dem Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, in dem ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Der Prüfungsausschuss hat diese Unterlagen geprüft und zustimmend zur Kenntnis genommen. Weitere Kernbereiche der Arbeit des Prüfungsausschusses waren 2018 das Compliance- und Risiko-Management und die Auswirkungen von rechtlichen Entwicklungen auf zukünftige Jahresabschlussprüfungen.

Der Investitionsausschuss des Beirats hat die zustimmungspflichtigen Investitionsvorhaben geprüft und nach ihrer Dringlichkeit und Wichtigkeit kategorisiert. Des Weiteren befasste sich der Ausschuss vertieft mit dem Investitionscontrolling, hier insbesondere mit einer Nachprüfung getätigter Großinvestitionen und ausgewählter Akquisitionen. Die Würth-Gruppe wird weiterhin an ihrer Investitionskultur als Wachstumsvoraussetzung für das Unternehmen festhalten, sodass die genehmigten Investitionen für das Geschäftsjahr 2019 in Bezug zum Umsatzwachstum der Würth-Gruppe auf einem vergleichbaren Niveau mit den Vorjahren liegen. Der Investitions- und Finanzplan der Würth-Gruppe für das Geschäftsjahr 2019 wurde vom Beirat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2018 auf Vorschlag des Investitionsausschusses genehmigt.

Der Personalausschuss des Beirats beschäftigte sich in seinen Sitzungen mit allen Personalmaßnahmen, die in den Kompetenzbereich des Beirats fallen. Die themenbezogenen Schwerpunkte der Ausschussarbeit lagen in den Bereichen Personalentwicklung, Nachfolgeregelungen für Führungskräfte und Gestaltung der Anreiz- und Vergütungssysteme. Der Personalausschuss hat Beschlusskompetenz in Bezug auf die Anstellungsverträge sowie die Vergütung von Führungskräften.

Der Beirat der Würth-Gruppe bedankt sich für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Konzernführung sowie mit dem Stiftungsaufsichtsrat, in besonderem Maße bei dessen Vorsitzendem Prof. Dr. h. c. mult. Reinhold Würth. Das Jahr 2018 war für die Würth-Gruppe ein erfolgreiches Geschäftsjahr. Daher gilt ein besonderer Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr hohes Engagement und ihre Tatkraft sowie allen Kunden und Geschäftspartnern für ihre Loyalität gegenüber der Würth-Gruppe.

 

Ihre

Bettina Würth
Beiratsvorsitzende der Würth-Gruppe

 

 

Mehr aus dem Geschäftsbericht der Würth-Gruppe: